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   BVerwG, 12.07.1984 - 5 C 133.83   

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https://dejure.org/1984,173
BVerwG, 12.07.1984 - 5 C 133.83 (https://dejure.org/1984,173)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.1984 - 5 C 133.83 (https://dejure.org/1984,173)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 1984 - 5 C 133.83 (https://dejure.org/1984,173)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschädigten-Grundrente - Einkommen - Heimkehrerstiftung - Grundrentenbetrag - Zuflüsse in Geld - Zuflüsse in Geldeswert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1985, 283
 
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Wird zitiert von ... (74)

  • BVerwG, 19.04.1996 - 8 C 3.95

    Wohngeldrecht: Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Das schließt bereits die Annahme eines allgemeingültigen Prinzips der Unantastbarkeit sogar von Grundrenten aus (vgl. Urteil vom 12. Juli 1984 - BVerwG 5 C 133.83 - Buchholz 412.4 § 466 KgfEG Nr. 1 S. 1 (5)).

    Er kann im Bereich der Leistungsgewährung in weitem Umfang typisierende und generalisierende Regelungen treffen (BVerfGE 26, 16 (31); BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1984 - BVerwG 5 C 133.83 - Buchholz 412.4 § 46 b KgfEG Nr. 1 S. 1 (6)).

    Derartige Regelungen sind vor allem dann verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn die Verwaltung - wie auf dem Gebiet der Wohngeldgewährung - in kurzer Zeit eine Vielzahl von Fällen zu entscheiden und bei der Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen im Einzelfall die Bedürftigkeit des Antragstellers zu prüfen hat (vgl. BVerfGE 9, 20 (31 f.); 44, 283 (288); BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1984, a.a.O. S. 6).

    Zwar kann der Gesetzgeber auch solche Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz auf andere gesetzliche Leistungen anrechnen (vgl. Urteil vom 12. Juli 1984 - BVerwG 5 C 133.83 - Buchholz 412.4 § 46 b KgfEG Nr. 1 S. 1 (5)).

    Er darf jedoch andererseits auch durch ihre Nichtanrechnung dem Umstand Rechnung tragen, daß derjenige, der im Kriegs-, Wehr- oder Zivildienst einen erheblichen Körperschaden erlitten hat, im Vergleich zu einem gesunden Menschen regelmäßig einen erhöhten Lebensbedarf hat (vgl. Urteil vom 12. Juli 1984, a.a.O. S. 5).

  • VG Bayreuth, 29.06.2016 - B 4 K 15.83

    Wohngeld für die Zeit einer Inhaftierung

    Darüber hinaus haben gerade in Bereichen der gewährenden Staatstätigkeit, in denen die Verwaltung, wie im Wohngeldrecht, in kurzer Zeit eine Vielzahl von Fällen zu entscheiden und dabei im Einzelfall die Bedürftigkeit des Antragstellers zu prüfen hat, Verwaltungspraktikabilität und Verwaltungseffektivität besondere Bedeutung (BVerwG, U. v. 12.07.1984 - 5 C 133/83 - DÖV 1985, 283/284f.).
  • BVerwG, 11.10.1994 - 11 B 125.94

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Verwaltungsvorschriften

    Wie das Berufungsurteil (UA S. 11 oben) zutreffend ausführt, ist es den Gerichten verwehrt, Verwaltungsvorschriften der hier vorliegenden Art wie Rechtsnormen auszulegen (vgl. z.B. BVerwGE 58, 45 ; Urteil vom 12. Juli 1984 - BVerwG 5 C 133.83 - Buchholz 412.4 § 46 b KgfEG Nr. 1 S. 3).
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